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   LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04   

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https://dejure.org/2005,6987
LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04 (https://dejure.org/2005,6987)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04 (https://dejure.org/2005,6987)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 6 Sa 2008/04 (https://dejure.org/2005,6987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschaltung einer Konzernschwester als Leiharbeitgeber auf Selbstkostenbasis; Verlagerung von Personalkosten in den Bereich der Sachkosten; Missbrauch der Gestaltungsform; Einschreitung gegen einen Rechtsformmissbrauch; Einahltung der Klagefrist

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1
    Missbrauch der Gestaltungsform bei Einschaltung einer Konzernschwester als Leiharbeitgeber auf Selbstkostenbasis - Klagefrist des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Missbrauch der Gestaltungsform, Konzernschwester, Leiharbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 672
  • NZA-RR 2005, 353
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04
    Dazu gehört, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit zu erwarten war, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vorgesehene Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus kein Bedarf bestehen wird (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 536/92

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen geplanter

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04
    Bestätigt sich aber die Prognose für eine Befristungsabrede, so begründet dies eine Vermutung dafür, dass sie ausreichend sorgfältig und fundiert erstellt worden ist (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 7 AZR 536/92 - ZTR 1994, 117 zu III 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.10.1993 - 8 Sa 1153/93

    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg - Lektorin

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04
    Bestätigt sich aber die Prognose für eine Befristungsabrede, so begründet dies eine Vermutung dafür, dass sie ausreichend sorgfältig und fundiert erstellt worden ist (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 7 AZR 536/92 - ZTR 1994, 117 zu III 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05

    Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot -

    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob es sich bei diesem Argument tatsächlich um ein Problem der Beklagtenstellung oder vielmehr nur um die Frage handelt, ob ausschließlich die Entleiherin - die E. K. GmbH bzw. heute E. V. S. GmbH - im Fall tatsächlichen Rechtsmissbrauchs diesem Einwand ausgesetzt werden könnte (vgl. zu der Problemstellung LAG Berlin 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04 - BB 2005, 672, nur in den Leitsätzen veröffentlicht).
  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

    Sie ist bereits als Missbrauch der Gestaltungsform beurteilt worden (LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04, BB 2005, 672).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Zwar wird vertreten, dass die Berufung auf das AÜG bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung rechtsmissbräuchlich sei und damit gegen das AÜG verstoße (Brors/Schüren, DB 2004, 2745; Ulber, AÜG , 3. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 250d; LAG D-Stadt , Urt.v. 7. Januar 2005 - 6 Sa 2008/04 - LAGE, § 14 TzBfG Nr. 19a; a.A. Wilhelmsen/Annuß, BB 2005, 437; LAG Nds. , Beschl.v. 28. Februar 2006 - 13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352, [LAG Niedersachsen 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05] Rechtsbeschwerde - 1 ABR 41/06 - Rücknahme; v. 31. Oktober 2006 - 12 TaBV 1/06 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 5/07 - Einstellung wegen Erledigung; v. 20. Februar 2007 - 9 TaBV 107/05 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 42/07 - Einstellung wegen Erledigung u. v. 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - Rechtsbeschwerde anhängig zu 1 ABR 35/08).
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

    61) S. dazu grundlegend bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2 (II.); s. ferner namentlich BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14; s. ferner LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 353 ("Juris"-Rn. 22): "vertragsgemäße Beschäftigung"; LAG Hamburg 18.10.2005 - 2 Sa 69/05 - n.v. (Volltext in "Juris") ("Juris"-Rn. 5).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
    Auch wenn man den Darlegungen unter 1. zur erweiterten Auslegung des Begriffes gewerbsmäßig im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht folgen wollte, so ergibt sich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1 unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs einer Gestaltungsform (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2005, 6 Sa 2008/04, NZA-RR 2005, 353 ff. und Brors/Schüren, BB 2004, 2745 ff. ).
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